Die Rolle des Gebäudetypus
Aufgrund der zahlreichen bürokratischen Hürden beim Treppenliftkauf ist ein solcher in nahezu keinem Fall schnell getätigt. Eine Hürde ist der Treppenliftkauf also praktisch in jedem Fall. Mal sind es allerdings mehr und mal weniger Hürden, die der bedürftigen Person und der ihr Nahestehenden im Weg stehen. Das hängt in allererster Linie damit zusammen, wie die Eigentumsrechte der betreffenden Immobilie geregelt sind. Logischerweise ist es schwieriger, in einem Mehrparteienhaus einen Treppenlift installieren zu lassen, als wenn die Immobilie komplett im Eigentum des Bedürftigen ist.
Bedürftiger ist Immobilienbesitzer - kaum ein Problem im Weg!
In letzterem Fall hat die bedürftige Person die komplette Entscheidungsgewalt darüber, ob ein Treppenlift installiert wird oder nicht. Dabei muss prinzipiell nicht einmal ein Bedarf dafür vorliegen. Damit die Wohnraumanpassung genehmigt wird, müssen lediglich die entsprechenden örtlichen Bauvorschriften beachtet werden, die dafür Sorge tragen, dass der Treppenlift sicher genutzt werden kann und keine Gefahr für die Nutzer darstellt.
Im Mehrparteienhaus ist es schwieriger
In einem Mehrparteienhaus, in dem die bedürftige Person zudem nur Mieterin oder Mieter ist, stellt sich die Sache allerdings gänzlich anders und mitunter komplizierter dar. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung lebt in Mietshäusern. Folglich existiert auch eine detaillierte gesetzliche Regelung, die den Einbau von Treppenliften in Mietshäusern regelt. Paragraph 554a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Barrierefreiheit und garantiert in Absatz 1 den barrierefreien Zugang zur eigenen Wohnung.
Besitzt die bedürftige Person also eine Wohnung in einem höher gelegenen Stockwerk, kann sie vom Vermieter verlangen, dass dieser einem Treppenliftkauf zustimmt. Dennoch besitzt der Vermieter ein Vetorecht, wenn etwa die Interessen anderer Hausbewohner durch den Treppenlift Einbau stark verletzt werden. Ebenso kann er eine Unterschrift verweigern, wenn dadurch der bauliche Wert der Immobilie rapide abnimmt. In historischen Gebäuden zum Beispiel ist es dementsprechend tendenziell schwieriger als in einer Neubaut, einen Treppenlifteinbau vorzunehmen.
Letzter Ausweg: juristische Verhandlung
In letzter Instanz entscheiden im Zweifelsfall Gerichte über den Einbau von Treppenliften, doch sind viele Hausbesitzer bereit, einen Treppenlift zu installieren, sofern damit den Mietern Barrierefreiheit gesichert werden kann. In den wenigsten Fällen kommt es daher tatsächlich zu einem juristischen Streit. Dennoch ist die Rolle des Gebäudetypus beim Treppenlifterwerb nicht zu missachten.
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