Treppenlifte und der Denkmalschutz
Viele Häuser in Deutschland stehen unter gesetzlichem Denkmalschutz. Zum Schutz des Zeugniswerts dürfen architektonisch wertvolle Gebäude in Deutschland nicht ohne weiteres baulich verändert werden. Bauliche Veränderungen sind für die Besitzer solcher Immobilien also schwer durchzuführen, da die Häuser zumeist wegen architektonischer Besonderheiten oder einer besonderen Lage (etwa im historischen Kern einer Stadt) von Gesetzes wegen nicht in ihrem äußeren Antlitz verändert werden dürfen.
Da der Einbau eines Treppenlifts - vor allem im Außenbereich - eine drastische bauliche Anpassung darstellt, ist es für die Besitzer von unter Denkmalschutz stehenden Immobilien oftmals sehr schwierig, einen Treppenlift im Eigenheim einzubauen.
Grünes Licht von der Denkmalbehörde notwendig
Hierbei unterscheidet sich die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland. Daher soll im Folgenden vor allem auf die Gesetzeslage in Hessen verwiesen werden. Dort sind grundsätzlich all jene Ein- und Umbaumaßnahmen genehmigungspflichtig, die Erscheinungsbild und Substanz des Hauses verändern könnten. Dementsprechend zählt auch der Treppenlifteinbau hinzu. Die zuständige Denkmalbehörde muss vor Ort grünes Licht für den Einbau des Treppenlifts geben, andernfalls kommt dieser nur rechtswidrig zustande.
Ein Adressenregister für die Unteren Denkmalschutzbehörden findet sich auf den folgenden Seiten:
Genehmigungsantrag und weitere Formulare einzureichen
Besonders schwierig wird der Hausumbau, wenn auch die Innenräume künstlerisch und historisch wertvoll ausgestaltet sind. Besonders Stuck ist weit verbreitet und muss daher pfleglich behandelt werden. In Hessen legt man im Zweifel also der Unteren Denkmalschutzbehörde einen entsprechenden Genehmigungsantrag vor. Dieser erfolgt in aller Regel in schriftlicher Form und enthält die entscheidenden Unterlagen, also einen Einbauplan sowie weitere für die Behörde notwendige Schriften und Fotografien.
Professionelle Architekten leisten hierbei Unterstützung und häufig wissen sie bereits, welche Dokumente und Formulare an die Untere Denkmalschutzbehörde weitergereicht werden müssen. Eine explizite Baugenehmigung ist in den allermeisten Fällen nicht notwendig, da diese gemeinsam mit der Bewilligung des Denkmalschutzantrages ausgeteilt wird.
Großer bürokratischer Aufwand
Die Genehmigung erfolgt zumeist uneingeschränkt, häufig sind allerdings auch Nebenbestimmungen in der Erlaubnis erhalten. Nicht selten werden Anträge des Denkmalschutzes wegen abgelehnt.
Es zeigt sich somit allerdings, dass hinter dem Einbau ein recht großer bürokratischer Aufwand steckt, der mitunter einige Monate und Jahre in Anspruch nehmen kann. In besonders akuten Situationen dauert es also womöglich sehr lange, bis über den Antrag entschieden ist, was unangenehme Folgen für die bedürftige Person mit sich bringt. Von daher ist es wichtig, frühzeitig Termine mit den zuständigen Behörden zu vereinbaren, damit die Planung des Treppenlifteinbaus nicht ins Stocken gerät.
Wichtige Fragen, die es sich also bezüglich dieser Thematik zu stellen gilt, sind:
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