Treppenlift Bedürftige ratlos: Wenn die Hilfe verweigert wird
Wer notdürftigerweise auf einen Treppenlift angewiesen ist, kennt sie sicherlich auch: Die Situation völliger Hilflosigkeit. Bis sich der Apparat Kranken- und Pflegeversicherung in Bewegung gesetzt hat, um das Einzelschicksal zu bändigen und für neue Mobilität zu sorgen, vergehen häufig einige Tage. Bei manchen, wie etwa Marlies Eikermann (63) aus Blexen, dauert es sogar Jahre, bis sich etwas tut. Oder es tut sich eben nichts. Dieser Beitrag beleuchtet die Fragen:
Unvorhersehbarkeit bereitet große Probleme
Das Ausgangsproblem der Pflegebedürftigkeit ist in aller Regel die Unvorhersehbarkeit des Eintritts einer solchen Schicksalssituation. Der Bedarf für Treppenlifte resultiert häufig aus einem tragischen Schicksalsfall. Ein Gros der Bedürftigen hat einen Schlaganfall oder ähnliches erlitten und ist daher von einem auf den nächsten Tag auf technische Hilfsmittel im Alltag angewiesen, da essentielle Körperfunktionen nicht mehr kontrollierbar sind. Wer es dann jedoch mit weiteren Problemen zu tun bekommt, wie es etwa hartnäckige Vermieter sind, die solche Hilfsmittel nicht erlauben und ebenfalls nicht in das Mietobjekt einbauen möchten, hat eine lange Liste an Problemen vor sich.
Das Finanzielle abklären
Ist mit dem Vermieter die Sachlage geregelt und dieser von der Notwendigkeit eines Treppenlifteinbaus überzeugt, steht das finanzielle Problem an. Wer bezahlt eigentlich den Treppenlifteinbau? In aller Regel kommt hierfür die Pflegekasse oder die Krankenkasse auf. Wer einen Antrag stellt, muss allerdings auch hoffen, dass diesem stattgegeben wird. Ist das nicht der Fall, ist der bürokratische Aufwand immens. Angefangen bei den notwendigen Telefonaten, um die eigene Bedarfssituation zu verdeutlichen, über den stetigen Schriftverkehr bis hin zur Klage beim Sozialgericht in womöglich letzter Instanz sind einige Schritte zu bewältigen. Ganz schön viel Aufwand also, um an die eigentlich zustehenden 4.000 Euro zu gelangen, die im schwersten Bedarfsfall von der Pflegekasse gezahlt werden.
Alle außergerichtlichen Wege ausgereizt
Doch wer meint, damit hätte es sich - so könnte man ja durchaus meinen -, irrt gewaltig. Im vorliegenden Fall hatte sich die bedürftige Kassenpatientin Marlies Eikermann nämlich schon mit ihrem Anliegen an das Sozialamt gerichtet. Dieses leitete sie allerdings an die Eingliederungshilfe beim Fachdienst Soziales des Landkreises weiter. Von dort ist sie hingegen wieder an ihre Pflegekasse verwiesen worden. Es erinnert ein wenig an die Suche nach dem Passierschein A38. Man wünschte sich nur, man könnte es auch in der non-fiktiven Welt mit Humor nehmen. Dem ist allerdings nicht so.
Gerichtliche Instanz der letzte Ausweg
So bleibt für Bedürftige wie Marlies Eikermann nämlich lediglich die gerichtliche Instanz, bei der sie auf einen positiven Ausgang hofft, um endlich wieder nach eigenem Willen und Können die Wohnung verlassen zu dürfen. Grund für die Verzögerung: Das Treppenhaus, für das ein Treppenlift benötigt wird, gehört der Hausgemeinschaft und nicht ihr persönlich. Würde es ihr persönlich gehören, wäre der Treppenlift schon längst genehmigt worden. Bürokratie, wohin man nur sieht.
Probleme vielfältiger Natur
Die Hauptproblematik besteht also darin, dass die Krankenkasse zunächst den Bedarfsfall feststellen und anerkennen muss. Erst dann ist die kostspielige Finanzierung eines Treppenlifts durch die Zuschüsse von Seiten der Pflegekasse für viele bewältigbar. Zugleich muss der Vermieter in Mietshäusern dem Umbau zustimmen. Zusätzlich besteht für viele Bedürftige ein Problem darin, die Organisation des Treppenliftkaufs selbst zu bewerkstelligen. Das Skurrile: Ein einfacher Termin vor Ort könnte sämtliche Bedenken von Seiten der Pflegekasse aufräumen und die Notwendigkeit des Treppenlifts im Gemeinschaftstreppenhaus verdeutlichen. Nur müssen sich die Kassenmitarbeiter eben auch an ihre Vorschriften halten, die im vorliegenden Fall eben vorsehen, dass bei gemeinschaftlich genutzten Treppenhäusern der bedürftigen Person keine Förderung zusteht.
Tipp: Das persönliche Gespräch suchen
Lange Wartezeiten lassen sich letzten Endes nur im persönlichen Gespräch vermeiden. Wer direkt mit Mitarbeitern der Kasse kommuniziert, hat es leichter, seine Bedenken klar und deutlich auszudrücken. Leider ist das für viele Bedürftige gar nicht und nur sehr schwer möglich. Deswegen sollten sich Bedürftige mit ihren Anliegen an eine nahestehende Person wie etwa einen Verwandten, Freund, Bekannten oder Nachbarn wenden. Dieser kann im Notfall die notwendigen Schritte einleiten, die dafür sorgen, dass mit dem installierten Treppenlift ein Stück Mobilität ins Leben zurückgelangt. Zugegebenermaßen ist es schwierig, als Bedürftiger selbst die Sachlage zu überblicken und die notwendigen Schritte zum Erhalt des Treppenlifts gehen zu können. Deshalb sei hiermit auch an alle Mitbürger appeliert, Bedürftigen tatkräftig zur Seite zu stehen, um deren Lebenslage im Bedarfsfall erheblich zu verbessern.
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